Die elektronische Patientenakte im Humanbereich

Die elektronische Patientenakte im Humanbereich

Die kassenärztliche Bundesvdereinigung schreibt zur digitalen Patientenakte / Krankenakte: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. So steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Folgende Informationen über einen Patienten können in der ePA gespeichert werden: Befunde Diagnosen Therapiemaßnahmen

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